Der Energieausweis.
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Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die „Verbrauchsklasse“ der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden.
Sogar schon vor der Besichtigung, etwa in Zeitungsanzeigen zu angebotenen Immobilien oder in den Exposés, sollen Interessen sich über den Energieverbrauch eines Gebäudes ein Bild machen können. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird, sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet.
Ich habe noch keinen Energieausweis.
Es drohen Eigentümern, die keinen Energieausweis bei einer Vermietung oder einem Verkauf vorlegen können ein Bußgeld von bis zu 15.000,00 €. Begründet wird das relativ hohe Bußgeld damit, da es einem Mieter oder Käufer eine gute Vergleichsgrundlage gäbe.
Wo bekomme ich diesen Energieausweis?
Den Verbrauchsausweis erhalten Sie in den meisten Fällen von Ihrem Grundversorger. Ein Bedarfsausweis kann von einem Architekten, Ingenieuren oder Heizungsbauern mit einer Zusatzausbildung zum Energieberater ausgestellt werden. Auch kann ein solcher Ausweis von einem speziellen Verband und der Deutschen-Energie-Agentur ausgestellt werden.
Sollten Sie Ihr Haus auf den Isolierungsstatus und Heizenergiebedarf untersuchen lassen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle eine Förderung für die Energiesparberatung beantragen. Bis zu 300,00 € können Sie als Zuschuss für einen bedarfsorientierten Energieausweis erhalten.